Rechtsprechung
   BSG, 28.09.1978 - 4/5 RJ 30/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,9986
BSG, 28.09.1978 - 4/5 RJ 30/77 (https://dejure.org/1978,9986)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1978 - 4/5 RJ 30/77 (https://dejure.org/1978,9986)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1978 - 4/5 RJ 30/77 (https://dejure.org/1978,9986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,9986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Verschollener Ehemann - Gerichtliche Todeserklärung - Wiederheirat - Nichtigerklärung - Hinterbliebenenrente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.05.1966 - 1 RA 132/63

    Witwenrente - Wiederaufleben der Witwenrente - Wegfall der Wiederheirat -

    Auszug aus BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 30/77
    aufleben, wenn ein solcher Anspruch aufgrund von reichs- oder bundesrechtlichen Vorschriften bei Eingehung der neuen Ehe bestanden hat; nicht erforderlich ist dagegen, daß die Witwenrente früher auch gezahlt, der Anspruch also erfüllt worden ist (BSGE 14, 258, 240; 16, 202; 19, 97; 25, 20, 21; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1978, 4 RJ 87/76)- Die Klägerin hatte bei Eingehung ihrer Ehe mit l - am 1. Dezember 1956 einen Anspruch auf Witwenrente nach ihrem ersten Ehemann S.

    Seitdem war die Klägerin die Witwe ihres ersten Ehemannes (vgl BSGE 25, 20, 21 unten).

  • BSG, 25.05.1966 - 12 RJ 420/64

    Schulausbildung - Volkshochschullehrgang - Wochenstundenzahl - Volksschulbesuch -

    Auszug aus BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 30/77
    Erst das ArVNG hat, soweit es sich um das Wiederaufleben eines Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente handelt (@ 4294 Abs. 2 EVO), die Nichtigerklärung einer Ehe ihrer Auflösung, insbesondere durch Scheidung, gleichgestellt (BSGE 25, 44).

    Dementsprechend erfaßt diese Vorschrift nur Fälle, in denen die neue Ehe nach dem 54. Dezember 4956 aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (Art. 2 5 26 Abs. 4 ArVNG; in dem BSGE 25, 44 entschiedenen Fall war die neue Ehe im Mai 4958 für nichtig erklärt worden).

  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 87/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Stammrecht - Bestehen - Wiederheirat

    Auszug aus BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 30/77
    aufleben, wenn ein solcher Anspruch aufgrund von reichs- oder bundesrechtlichen Vorschriften bei Eingehung der neuen Ehe bestanden hat; nicht erforderlich ist dagegen, daß die Witwenrente früher auch gezahlt, der Anspruch also erfüllt worden ist (BSGE 14, 258, 240; 16, 202; 19, 97; 25, 20, 21; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1978, 4 RJ 87/76)- Die Klägerin hatte bei Eingehung ihrer Ehe mit l - am 1. Dezember 1956 einen Anspruch auf Witwenrente nach ihrem ersten Ehemann S.
  • BSG, 15.02.1962 - 4 RJ 58/59
    Auszug aus BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 30/77
    aufleben, wenn ein solcher Anspruch aufgrund von reichs- oder bundesrechtlichen Vorschriften bei Eingehung der neuen Ehe bestanden hat; nicht erforderlich ist dagegen, daß die Witwenrente früher auch gezahlt, der Anspruch also erfüllt worden ist (BSGE 14, 258, 240; 16, 202; 19, 97; 25, 20, 21; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1978, 4 RJ 87/76)- Die Klägerin hatte bei Eingehung ihrer Ehe mit l - am 1. Dezember 1956 einen Anspruch auf Witwenrente nach ihrem ersten Ehemann S.
  • BSG, 23.04.1963 - 1 RA 349/62

    Zu einem Anspruch auf Witwenrente - Ausschluss für frühere Bewohner der

    Auszug aus BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 30/77
    aufleben, wenn ein solcher Anspruch aufgrund von reichs- oder bundesrechtlichen Vorschriften bei Eingehung der neuen Ehe bestanden hat; nicht erforderlich ist dagegen, daß die Witwenrente früher auch gezahlt, der Anspruch also erfüllt worden ist (BSGE 14, 258, 240; 16, 202; 19, 97; 25, 20, 21; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1978, 4 RJ 87/76)- Die Klägerin hatte bei Eingehung ihrer Ehe mit l - am 1. Dezember 1956 einen Anspruch auf Witwenrente nach ihrem ersten Ehemann S.
  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 70/77
    Auszug aus BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 30/77
    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Abfindung der Witwenrente nur bei der ersten Wiederheirat der Witwe zu gewähren ist und ein Anspruch auf Witwenrente nach Auflösung der dritten Ehe nicht wiederauflebt (BSGE 44, 454; Urteil des 4. Senats vom 48. Januar 4978, 4 RA 47/76, und Urteile des erkennenden Senats vom 49. Januar 4978 und 28. Februar 4978, 4/42 RJ 464/75 und 4 RJ 70/77).
  • BSG, 25.04.1990 - 4a RJ 51/87

    Zulässigkeit der Einbehaltung der Witwenabfindung iS. des § 1291 Abs. 2 S. 2 RVO

    Der 1. Senat hat im Urteil vom 15. März 1978 (aaO) seine davon abweichende Wortauslegung aus der Rechtspr des BSG hergeleitet, nach der für das Wiederaufleben der Witwenrente aufgrund der Auflösung der zweiten Ehe das Bestehen eines - antragsunabhängigen - "Rentenstammrechts" im Zeitpunkt der vorausgegangenen Wiederverheiratung genügt (vgl BSGE 16, 202, 203 = SozR Nr. 3 zu § 1291 RVO; SozR Nrn 16, 37 zu § 1291 RVO; BSGE 46, 51, 52 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14; BSGE 47, 68, 70 = SozR 2200 § 1291 Nr. 18; SozR aaO Nr. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht